Inhaltsverzeichnis:
- Frühförderung
- Kindergarten
- Schule
- Berufsausbildung
- Studium
- Inklusives Auslandsengagement
- Stipendium
- Kommentare
Frühförderung
Im Rahmen der Frühförderung werden Kinder mit einer Behinderung oder einer Entwicklungsverzögerung optimal und individuell in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Die Frühförderung kann von Geburt an bis zum Eintritt in die Schule in Anspruch genommen werden und ist kostenfrei. Folgende Beratungsstellen gibt es im Landkreis Esslingen:
- Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFS) des Landratsamts Esslingen mit Beratungsstellen in:
- Esslingen am Neckar: Klinikum Esslingen (Hirschlandstraße 97, Klinik für Kinder und Jugendliche Erdgeschoss – Eingang Hölderlinweg)
- Kirchheim unter Teck (Widerholtplatz 3, 3. Stock, Raum 31, Haus der Sozialen Dienste)
- Nürtingen (Europastraße 40, 1. Stock, Raum 103, Außenstelle des Landratsamtes)
- Sonderpädagogische Frühförder- und Beratungsstellen des Rohräckerschulzentrums Esslingen (Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen)
- Frühberatung der Bodelschwinghschule Nürtingen (Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen)
Kindergarten
In Baden-Württemberg stehen Kindern mit Behinderung im Bereich der frühkindlichen Betreuung zwei Wege offen. Sie können entweder einen Regelkindergarten oder einen Schulkindergarten besuchen.
Regelkindergarten
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit dem 26. März 2009 verbindlich ist, hat jedes Kind grundsätzlich Anspruch auf Inklusion in einem Regelkindergarten. Allerdings sollte man hierbei auch immer das Kindeswohl im Auge behalten und genau prüfen in wie weit der Wunschkindergarten eine adäquate Betreuung sicherstellen kann.
Für eine angepasste Betreuung in einem Regelkindergarten können zusätzliche finanzielle Mittel, die sog. Eingliederungshilfe, beim Landratsamt Esslingen beantragt werden:
Schulkindergarten
Falls für ein Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kann es bereits ab dem Alter von 2 Jahren statt eines Regelkindergartens einen sog. Schulkindergarten besuchen. Die Kinder erhalten hier eine intensive und ihren Fähigkeiten angepasste Betreuung und Förderung.
- Nürtingen: Johannes-Wagner-Schule – Schulkindergarten für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte
- Stuttgart: Schnelle Schnecke – Schulkindergarten für hörgeschädigte Kinder
Schule
In Baden-Württemberg haben Kinder mit einer Behinderung (bzw. deren Eltern) bei der Schulwahl die Möglichkeit sich zwischen einer „normalen“ Schule (Regelschule) und einer speziellen Förderschule zu entscheiden. Bei der Wahl der Schulart sind neben psychosozialen Aspekten (Gefahr von Mobbing und Ausgrenzung, Akzeptanz der eigenen Behinderung im Vergleich zu Mitschüler*innen gerade auch während der Pubertät) auch äußere Faktoren wichtig.
Gerade für Schüler*innen mit einer Hörbehinderung ist es essentiell, dass die Kommunikation mit den Lehrkräften und den Mitschüler*innen reibungslos funktioniert. Wenn bereits das Verstehen des Unterrichtsinhalts nur mit höchster Konzentration möglich ist, bleibt der Inhalt häufig auf der Strecke. Daher ist es bei der Wahl der Schulart ganz entscheidend, dass die individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen des Schülers bzw. der Schülerin berücksichtigt werden, um so ein möglichst positives „Schulerleben“ zu ermöglichen.
Regelschule
Damit inklusiver Unterricht gelingen kann, muss er von allen Beteiligten auch wirklich gewollt werden. Dies bedeutet vor allem auch von Seiten der Lehrerschaft und der Mitschüler*innen ein offenes Miteinander:
Nützliches – Regelschule:
- Leitlinien für die inklusive Beschulung hörgeschädigter Kinder (DCIG)
- Inklusion: Schule für alle gestalten (Infos für LehrerInnen) (Aktion Mensch)
- refeRATgeber 6 für hörgeschädigte Kinder in Regelschulen (DSB)
- Dokumentarfilm: „Berg Fidel – Eine Schule Für Alle“ (YouTube)
- Sieben Merkmale guter inklusiver Schule (Infos für Schulen) (Jakob Muth-Preis)
Förderschule
Für gehörlose oder hochgradig schwerhörige Kinder ist wohl die Förderschule die bessere Wahl. Hier finden sie neben optimalen äußeren Bedingungen (gebärdensprechende Lehrkräfte, kleine Klassen, umfangreiche Ausstattung an Hörhilfsmittel, gute Raumakustik) und ein offenes Miteinander unter ebenfalls Hörbeeinträchtigten. Zudem werden hier natürlich auch spezifische Inhalte wie die Gebärdensprache vermittelt.
Ein Nachteil der Förderschulen ist aber, dass hörbeeinträchtigte Schüler*innen von Förderschulen häufig weniger soziale Kontakt zu hörenden Gleichaltrigen pflegen. Ein weiteres, häufiges Problem beim Besuch einer Förderschule ist die Entfernung zum elterlichen Wohnort. So haben viele Schüler*innen einen doch relativ langen Anfahrtsweg oder müssen u.U. den Umzug in ein Internat in Kauf nehmen.
- Nürtingen: Johannes-Wagner-Schule für Grund-, Haupt- und Realschule mit Internat
- Stuttgart: Immenhoferschule, Grund- und Werkrealschule
- Winnenden: Schule beim Jakobsweg, Fachschul- und Fachhochschulreife
- Heidelberg: Julius-Springer-Schule, Fachhochschulreife in Kooperation mit “ SBBZ Luise von Baden“
Quelle: www.augustinum-schulen.de/…/schulen-mit-foerderschwerpunkt-hoeren
Berufsausbildung
Die Wahl einer passenden Berufsausbildung ist mit Sicherheit einer der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Neben einer Berufsausbildung direkt im ersten Arbeitsmarkt gibt es für Menschen, die bei ihrer Erstausbildung spezielle Unterstützung benötigen, auch die sog. Berufsbildungswerke. Für berufstätige Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine berufliche Neuorientierung benötigen, bieten hingegen sog. Berufsförderungswerke passende Angebote.
Im Folgenden haben wir einige Link-Tipps zur passenden Berufswahl aufgelistet:
- www.planet-beruf.de
Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit bietet neben einer Übersicht über mögliche Ausbildungsberufe eine Vielzahl an Tipps und Entscheidungshilfen auf dem Weg zu passenden Berufswahl. Zur Internetseite von www.planet-beruf.de - www.myhandicap.de
Die Stiftung MyHandicap informiert auf ihrer Webseite allgemein zu allen Themen des Alltags von Menschen mit einer Behinderung – darunter auch zum Thema Ausbildung. Zur Internetseite von www.myhandicap.de
Berufsbildungswerk
Berufsbildungswerke richten sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung bei ihrer beruflichen Erstausbildung besondere ausbildungsbegleitende Unterstützung benötigen. Neben Berufen, die für Jugendliche mit und ohne Behinderung gleichermaßen geeignet sind, bieten Berufsbildungswerke auch Ausbildungen in speziellen Berufen für Menschen mit Behinderung an. Die Ausbildung im Berufsbildungswerke ist gleichwertig zu einer Ausbildung in einem Betrieb. Meist gehören zu einem Berufsbildungswerk neben der Ausbildungswerkstätte und der Berufsschule auch eigene Wohnmöglichkeiten und verschiedene Freizeiteinrichtungen.
Berufsförderungswerk
Berufsförderungswerke richten sich an Menschen, die bereits eine Ausbildung absolviert haben und sich aufgrund einer Beeinträchtigung nach Krankheit, Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen beruflich neu orientieren müssen. Berufsförderungswerke bieten sowohl Fortbildungen als auch Umschulungen an.
Studium
Das Deutsche Studentenwerk informiert auf seiner Internetseite über so gut wie alles, was Du für ein Studium mit Behinderung wissen musst. Eine Zusammenfassung dieser Informationen findest Du im kostenlosen Handbuch „Studium und Behinderung“. Zudem hast Du dort auch die Möglichkeit nach dem lokalen Ansprechpartner Deiner Wunschhochschule zu suchen.
Das Studierendenwerk Stuttgart berät Dich zu den Hochschulen in und um Stuttgart – u.a. zur FH Esslingen. So findest Du hier auch Informationen zur Finanzierung, zu barrierearmen Wohnmöglichkeiten und die Kontaktdaten der lokalen Behindertenbeauftragten.
Auch ein Auslandsstudium ist für Studierende mit einer Beeinträchtigung nicht unmöglich. Umfangreiche Informationen zum Auslandsstudium für Menschen mit einer Behinderung bietet die Internetseite des Studentenwerks. So findet man hier u.a. Tipps zur finanziellen Förderung mit dem ERASMUS+ oder den DAAD-Programmen.
Nützliches – Studium:
Inklusives Auslandsengagement
Die Organisation „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V.“ (bzev) bietet Menschen mit Behinderung eine kostenlose und unabhängige Beratung zu möglichen Wegen ins Ausland an. So vermittelt sie u.a. auch Freiwilligendienste im Ausland. Interessierte müssen zwischen 18 und 35 Jahren alt sein (Menschen ohne Beeinträchtigung zwischen 18 und 28 Jahren), einen Schul- oder Berufsabschluss haben und natürlich an anderen Kulturen interessiert sein.
Stipendium
Mit dem Stipendienlotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine interaktive Plattform, auf der man u.a. Stipendien speziell für Menschen mit einer Behinderung suchen kann. Die Stipendien gelten teilweise nur für bestimmte Bildungsphasen (schulische Ausbildung, Berufsausbildung / Weiterbildung, Studium, Promotion).